FESTNETZ - INTERNET

LEISTUNGSFÄHIGKEIT IHRES INTERNETZUGANGS

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Unbefriedigende Servicequalität / niedrige Übertragungsrate

WIE KÖNNEN SIE DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER LEITUNG TESTEN?

Das ILR stellt Nutzern von Internetabonnements ihr Tool checkmynet.lu zur Verfügung, um die Leistung von festen oder mobilen Internetzugangsdiensten zu messen. Die Nutzenden können so überprüfen, ob die tatsächliche Leistung des abonnierten Dienstes auch der in ihrem Vertrag angegebenen Leistung entspricht.

Bei den getesteten Parameter handelt es sich zum einen die Uplink- und Downlink-Geschwindigkeit und den Ping und zum anderen um Parameter, die sich auf die Servicequalität des Internetzugangs beziehen.

Die App ist unter checkmynet.lu verfügbar und kann auch kostenlos in den App Stores für Android und iOS heruntergeladen werden. Checkmynet.lu ist einfach zu bedienen und in mehreren Sprachen verfügbar (DE, EN, FR, LU). Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, rät das ILR den Nutzenden, die Anweisungen zu befolgen und die häufig gestellten Fragen zu konsultieren, die auf checkmynet.lu verfügbar sind. Die Ergebnisse werden durch Farbcodes erläutert und können geteilt werden. Außerdem werden die Ergebnisse in einem Verlauf gespeichert, in dem alle durchgeführten Tests zusammengefasst sind, und auf einer Landkarte angezeigt.

WAS KANN ICH TUN, WENN DIE LEISTUNG MEINES NETZWERKS NIEDRIG IST?

Endnutzer können beim Anbieter eine Beschwerde einreichen, wenn sie feststellen, dass die Leistung des Internetzugangsdienstes nicht mit dem Vertrag, den sie abgeschlossen haben, übereinstimmt.

Indem der Verbraucher so früh wie möglich eine schriftliche Beschwerde einreicht, informiert er den Anbieter über das Problem und gibt ihm die Möglichkeit, das Problem zu erklären und so schnell wie möglich zu lösen oder gegebenenfalls eine Lösung vorzuschlagen.

Die schriftliche Beschwerde kann in Form eines einfachen Briefes, eines Einschreibens oder einer E-Mail erfolgen, wobei das Einschreiben die Absendung nachweist.

Es wird empfohlen, dem Anbieter eine Frist von etwa zwei Wochen einzuräumen, um auf die schriftliche Beschwerde angemessen zu reagieren. Wenn der Anbieter überhaupt nicht oder in einer als unbefriedigend empfundenen Weise antwortet, kann sich der Verbraucher an die Mediationsstelle der ILR wenden.

Informationen über die verfügbaren Rechtsbehelfe müssen in den Vertragsunterlagen zu den einzelnen Angeboten angegeben und auch auf der Website des Anbieters veröffentlicht werden.

Bei Fragen oder Kommentaren senden Sie bitte eine E-Mail an netneutrality.FAQ@ilr.lu.

SERVICELEISTUNGEN DES ABOS FUNKTIONIEREN NICHT ODER SIND SCHLECHTER QUALITÄT

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter, um die Gründe für das Nicht- oder fehlerhafte Funktionieren der Serviceleitungen zu erfahren, und melden Sie dem Anbieter das Problem schriftlich, damit dieser die Situation so schnell wie möglich normalisieren kann. Sie können Ihren Anbieter auch fragen, ob er bereit ist, Ihnen für den Zeitraum, in dem Sie die bezahlten Dienste nicht in Anspruch nehmen konnten, eine Kulanzleistung zu gewähren.

Der Anbieter ist nämlich verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, indem er die Kontinuität und die gute Qualität der Dienste gewährleistet. Dies ist die vertragliche Gegenleistung dafür, dass Sie regelmäßig für die von Ihnen abonnierten Serviceleistungen bezahlen.

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Informationen zur Netzneutralität

WAS IST NETZNEUTRALITÄT?

Die Neutralität des Internets (oder Netzneutralität) entspricht im Allgemeinen dem folgenden Prinzip:
Jeder Nutzer hat einen offenen Zugang zum Internet, so dass jeglicher Datenverkehr über das Internet auf gleiche und nicht diskriminierende Weise gewährleistet werden muss.

So sind Blockierung, Verlangsamung oder sonstige diskriminierende Behandlungen des Verkehrs über das Internet verboten, sofern keine besonderen Ausnahmen vorliegen.

Im Rahmen der Nutzung eines Internetzugangsdienstes können Endnutzer unter anderem „über das Internet auf Informationen und Inhalte zugreifen und diese verbreiten, Anwendungen und Dienste (…) nutzen und bereitstellen“. Um Zugang zum Internet zu erhalten, haben die Endnutzer die freie Wahl ihrer Endgeräte (Router, Modem, …), die mit den technischen Spezifikationen des Anbieters von Internetzugangsdiensten kompatibel sind.

Weitere Informationen finden Sie unter den Infos zur Netzneutralität auf der ILR-Website.

TRANSPARENZPFLICHT FÜR ÜBERTRAGUNGSRATEN

Weitere Informationen zu den Transparenzverpflichtungen von Internetzugangsangeboten

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All-IP

WAS IST ALL-IP?

All-IP bedeutet, dass alle Telefon-, Fernseh- und Internetdienste eine gemeinsame Sprache, das Internetprotokoll (IP), nutzen.

WARUM AUF ALL-IP UMSTEIGEN?

Der Umstieg auf All-IP ermöglicht ein moderneres Netzwerk und reichhaltigere Dienste (wie Voice over IP). Die Abschaltung des traditionellen Telefonnetzes (PSTN) bedeutet nicht das Ende der Festnetztelefonie, sondern nur eine Modernisierung der Infrastruktur. Anrufe mit einem herkömmlichen Telefon sind auch im All-IP-Modus weiterhin möglich.

WIE IST DIE SITUATION IN LUXEMBURG?

Die Migration zu All-IP findet derzeit weltweit statt. Auch in Luxemburg wird das traditionelle (analoge) Telefonnetz nach und nach abgeschaltet und durch das All-IP (digitale) Telefonnetz ersetzt. Der etablierte Anbieter POST kündigte an, sein traditionelles Telefonnetz bis Ende 2024 schrittweise abzuschalten. Der vollständige Zeitplan für die All-IP-Migration ist auf der POST-Website verfügbar.

Seit mehreren Jahren ist die Zahl der Teilnehmer an herkömmlichen Telefonanschlüssen rückläufig und sinkt jährlich um etwa 15%. Ende 2021 waren bereits rund 78% der Festnetztelefonanschlüsse auf Voice over IP umgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier in den statistischen Berichten zur Telekommunikation in Luxemburg, die vom ILR veröffentlicht werden.

BEDEUTET DIE UMSTELLUNG AUF ALL-IP DIE UMSTELLUNG AUF GLASFASER?

Nein, der Übergang zu All-IP sollte nicht mit dem Abschaltung des Kupfernetzes gleichgesetzt werden. Die All-IP-Migration kann übrigens gleichzeitig mit der Umstellung auf Glasfaser erfolgen, kann aber auch im Kupfernetz durchgeführt werden.

Die über das Glasfasernetz angebotenen Dienste sind darüber hinaus zwangsläufig All-IP. Wenn Sie einen Glasfaseranschluss haben, sind Sie bereits auf All-IP umgestiegen.

WAS BEDEUTET DER UMSTIEG AUF ALL-IP FÜR MICH?

Ihr Anbieter ist dafür verantwortlich, Sie bei der Umstellung auf All-IP zu begleiten.
In einigen Fällen kann der Wechsel zur IP-Technologie einen Wechsel des Abonnements und interne Verkabelungsarbeiten in Ihrer Wohnung erfordern.

  • Sind alle Ihre Systeme mit den Netzwerken der nächsten Generation kompatibel?
  • Haben Sie ein Alarm- oder Fernalarmsystem, Fax oder andere spezielle Anwendungen, die ursprünglich über das PSTN-Netz entwickelt wurden?

Denken Sie daran, sich bei Ihrem Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter nach der Kompatibilität Ihrer Systeme zu erkundigen.

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Glasfaser

WAS IST GLASFASER?

Glasfaserleitungen sind in der Lage, große Datenmengen mit Lichtgeschwindigkeit über große Entfernungen zu transportieren.

Da die Kapazität für den Datentransport über eine Glasfaser nahezu unbegrenzt ist, wird sie heute hauptsächlich als Nachfolgerin für Kupferzugänge verwendet.

GLASFASER IN LUXEMBURG?

Luxemburg gehört in Europa zu den Spitzenreitern bei der Glasfaserabdeckung, die bis Ende 2021 mehr als 75% der Bevölkerung zur Verfügung stand. Weitere Informationen finden Sie hier in den statistischen Berichten zur Telekommunikation in Luxemburg, die vom ILR veröffentlicht werden.

Überprüfen Sie Ihre Eignung für glasfaserbasierte Serviceleistungen auf den Webseiten des Anbieters Ihrer Wahl.

SIE MÖCHTEN AUF GLASFASER UMSTEIGEN?

Der Wechsel zu Glasfaser kann interne Verkabelungsarbeiten in Ihrer Wohnung erforderlich machen. Eventuelle Arbeiten an der internen Verkabelung erfordern die vorherige Zustimmung des Eigentümers.

SIE SIND MIT IHRER INTERNETQUALITÄT UNZUFRIEDEN?

Informieren Sie sich bei unbefriedigender Servicequalität / niedriger Übertragungsrate auf dieser Seite

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